3. Der von mir, B._____, gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes R._____ (Nummer aaa) erhobene Rechtsvorschlag sei nicht zu beseitigen. 4. Es sei mir auch für das laufende Verfahren die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin" 3.2. Mit Berufungsantwort vom 13. Mai 2024 beantragte die Klägerin die kostenfällige Abweisung der Berufung, soweit darauf einzutreten sei. Das Obergericht zieht in Erwägung: