2. Der vom Beklagten 1 gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes R._____ (Betreibungs-Nr. aaa) erhobene Rechtsvorschlag wird im Umfang von Dispositiv Ziff. 1.1. vorstehend beseitigt. […]" -4- 3. 3.1. Der Beklagte erhob am 6. April 2024 Berufung gegen den ihm am 7. März 2024 in begründeter Fassung zugestellten Entscheid und stellte folgende Anträge: " 1. Das Urteil des Bezirksgerichts Rheinfelden, Präsidium des Zivilgerichts datiert 27. Juli Nr VZ.2021.16 sei aufzuheben. 2. Ich sei zu keinen Zahlungen oder Leistungen zu verpflichten.