3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten (inkl. Kosten des Vermittlungsverfahrens von CHF 300.00). " -3- 2.2. Mit Klageantwort vom 3. September 2021 stellte der Beklagte insbesondere folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Rechtsbegehren der Klägerin seien nicht gutzuheissen. […] 3. Der Beklagte 1 (B._____) sei zu keinen Zahlungen oder Leistungen zu verpflichten. 4. Der vom Beklagten 1 (B._____) gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes R._____ (Nummer aaa) erhobene Rechtsvorschlag sei nicht zu beseitigen. […]"