2. 2.1. Mit Klage vom 31. Mai 2021 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Rheinfolgen gegen den Beklagten und dessen Vater folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagten seien zu verurteilen, der Klägerin unter solidarischer Haftbarkeit CHF 18'172.30 nebst Zins zu 5% seit 23.10.2020 zu bezahlen. 2. Der vom Beklagten 1 gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes R._____ (Betreibungs-Nr. aaa) erhobene Rechtsvorschlag sei im Umfang des gerichtlich zugesprochenen Betrags zu beseitigen.