1.2. 1.2.1. In Bezug auf die Verpflichtung, die Hecke bestehend aus Sträuchern und Bäumen zu den Parzellen der Kläger gemäss Plan und Pflanzenliste auf die Höhe von 1.8 Meter ab ursprünglich gewachsenem Terrain zurückzuschneiden und unter Schnitt zu halten (Dispositivziffern 1.1 bis 1.3), rügt der Beklagte die Qualifikation der Pflanzen als Hecke sowie die Bemessung der zulässigen Höhe der Pflanzen ab dem ursprünglich gewachsenen Terrain (Berufung S. 5 ff.). Weiter bringt er vor, dass ihm eine angemessene Frist zur Ergänzung der Berufung zu gewähren sei, sollte das Gericht auf eine Klärung dieser beiden Fragen im Sinne einer Vorfrage verzichten (Berufung S. 4).