im Berufungsverfahren ZVE.2020.14 nicht angefochten und hinsichtlich Dispositivziffer 1.4 trat das Obergericht auf die Berufung der Kläger nicht ein. Diese Punkte sind somit in Rechtskraft erwachsen und bilden nicht mehr Gegenstand des Verfahrens, weshalb diesbezüglich nicht auf die Berufung des Beklagten einzutreten ist.