4.2. Der Beklagte wird verpflichtet, den Klägern den Betrag von total Fr. 18'423.35 zu bezahlen. 5.2. Der Beklagte wird verpflichtet, den Klägern Parteikosten in Höhe von Fr. 18'340.23 (3/4 von Fr. 24'453.65) zu ersetzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inklusive 8.1% MWSt) zu Lasten des Beklagten/An[s]chlussberufungsbeklagten. 2.3. Der Beklagte reichte am 6. Mai 2024 (Postaufgabe) eine Stellungnahme ein. 2.4. Mit Eingabe vom 14. März 2025 teilte A._____ mit, sie trete anstelle des am 14. Mai 2024 verstorbenen E._____ in den Prozess ein.