5. 5.1. Die Kostennote des Vertreters der Kläger, lic. iur. Bruno Meier, Rechtsanwalt in Zug, wird im Betrag von Fr. 24'453.65 (inkl. Fr. 1'748.30 MWSt) richterlich genehmigt (beinhaltend auch die Entschädigung der vorherigen anwaltlichen Vertretung der Kläger im vorliegenden Verfahren vor Mandatswechsel). 5.2. Der Beklagte hat den Klägern Parteikosten in der Höhe von Fr. 12'226.80 (die Hälfte von Fr. 24'453.65) zu ersetzen. 2. 2.1. Der Beklagte erhob am 28. Februar 2024 Berufung gegen das ihm am 30. Januar 2024 zugestellte begründete Urteil und beantragte: