Die Gerichtskosten werden den Klägern zu 1/4 mit Fr. 8'603.30 und dem Beklagten zu 3/4 mit Fr. 25'809.95 auferlegt. Sie werden mit den geleisteten Kostenvorschüssen der Kläger von total Fr. 22'725.– verrechnet. 4.2. Der Beklagte wird verpflichtet, den Klägern den Betrag von total Fr. 14'121.70 zu bezahlen. 4.3. Der Beklagte wird weiter verpflichtet, der Gerichtskasse Rheinfelden den Betrag von Fr. 11'688.25 zu bezahlen.