a) der Pauschale für das Schlichtungsverfahren von Fr. 300.00 b) der Entscheidgebühr von Fr. 4'590.00 der Entscheidgebühr des Berufungsverfahrens von Fr. 3'000.00 c) den Kosten der Beweisführung (Gutachten) von Fr. 26'523.25 d) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 0.00 e) den Kosten für die Vertretung des Kindes von Fr. 0.00 Total Fr. 34'413.25 -5-