1.5. Nach Einholung eines Gutachtens zur Feststellung des ursprünglich gewachsenen Terrains auf dem Grundstück des Beklagten und abschliessenden Stellungnahmen der Parteien zum Beweisergebnis erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden mit Urteil vom 17. Januar 2024: 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird der Beklagte verpflichtet, die Hecke bestehend aus Sträuchern und Bäumen zu der Parzelle des Klägers 1 wie auch zur Parzelle der Kläger 2 und 3 auf die Höhe von 1,80 Meter ab ursprünglich gewachsenem Terrain zurück zu schneiden und unter Schnitt zu halten.