1.4. Mit Urteil 5A_834/2020 vom 13. Oktober 2020 trat das Bundesgericht auf eine vom Beklagten gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde mit der Begründung, dass es sich beim Rückweisungsentscheid des Obergerichts um einen Zwischenentscheid handle und die Voraussetzungen für eine -4- ausnahmsweise direkte Anfechtbarkeit des Rückweisungsentscheids nicht dargelegt seien, nicht ein.