1.4. Der Beklagte hat insbesondere die folgenden Pflanzungen, die auf die Parzelle der Kläger 2 und 3 ausgetrieben haben, gestützt auf den beigehefteten und vom Zivilgericht Rheinfelden abgestempelten Plan (entsprechend den erwähnten Nummern) vollständig zu entfernen: - Haselnuss [Nr. 53.2] - Haselnuss [Nr. 54] - Schwarzdorn [Nr. 55] - Haselnuss [Nr. 56] -3-