1.3. Der Beklagte hat insbesondere die folgenden Pflanzungen zur Parzelle der Kläger 2 und 3 gestützt auf den beigehefteten und vom Zivilgericht Rheinfelden abgestempelten Plan (entsprechend den erwähnten Nummern) auf eine Höhe von maximal 3 Meter zu schneiden: - Runzelblättriger Schneeball [Nr. 22] - Gemeine Stechpalme [Nr. 27] - Amerikanische Rot-Eiche [Nr. 36] - Kultur-Apfelbaum [Nr. 43] - Haselnuss [Nr. 51]