1.2. Der Beklagte hat insbesondere die folgenden Pflanzungen zur Parzelle der Kläger 2 und 3 gestützt auf den beigehefteten und vom Zivilgericht Rheinfelden abgestempelten Plan (entsprechend den erwähnten Nummern) auf eine Höhe von maximal 1.80 Meter zu schneiden: - Gemeiner Weissdorn [Nr. 37] - Bauern-Jasmin [Nr. 49] - Bauernflieder [Nr. 50]