Gegenstand Nachbarrecht -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Grundstücke der Kläger grenzen an das Grundstück des Beklagten. Mit Klage vom 4. Mai 2016 beantragten die Kläger u.a. die Verpflichtung des Beklagten zum Rückschnitt der aus Sträuchern und Bäumen bestehenden Hecke zu ihren Parzellen auf die Höhe von 1.8 Meter ab gewachsenem Terrain und zur Entfernung von sämtlichen die Mindestabstandsvorschriften zu ihren Parzellen unterschreitenden hochstämmigen Bäumen. 1.2. Mit Urteil vom 5. Dezember 2019 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden: