1.2. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen. 2. 2.1. Es wird keine obergerichtliche Entscheidgebühr erhoben. 2.2. Es werden keine zweitinstanzlichen Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: […] - 14 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)