Dem Kläger war zwar bewusst, dass er während des laufenden Betriebs nicht in die Nähe des Kreissägeblatts fassen darf, es erscheint aber nicht ausgeschlossen, dass er gegen Ende des Arbeitstags schlichtweg vergessen hat, die Fräse zuvor auszuschalten. Vor diesem Hintergrund ist ein schweres, den Kausalzusammenhang unterbrechendes Selbstverschulden zwar nicht erstellt, jedoch wiegt es auch nicht leicht, sondern ungefähr gleich schwer wie das Verschulden der Beklagten, so dass der Mitverschuldensabzug auf die - 13 -