gemäss Polizeirapport den damals anwesenden Polizisten erklärt hat (vgl. KB 20) – um Metallspäne im Bereich der Spindel wegzuwischen. Diese Aussage des Klägers haben beide als Zeugen befragten Polizisten sodann an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung nochmals bestätigt (act. 52 und 96).