Während der konkrete Unfallhergang zwischen den Parteien umstritten ist (vgl. dazu nachstehend), entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung sowie dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, dass die Arbeit an Maschinen Gefahren birgt. Insbesondere sich bewegende Teile einer Maschine sind für den sie bedienenden Arbeitnehmer mit Verletzungsgefahren verbunden. Gerade bei Industriearbeiten ereignen sich zuweilen Unfälle, bei denen Fahrlässigkeit auf Seiten des Arbeitnehmers mit im Spiel ist.