Massstab der Beurteilung, ob der Arbeitgeber seiner Schutzpflicht gegenüber dem Arbeitnehmer ausreichend nachgekommen ist, ist die Zumutbarkeit einer Massnahme gemessen am Gefährdungspotenzial. Ist mit kleinem Aufwand die Sicherheit zu erhöhen, so muss der Arbeitgeber die Massnahme treffen (Urteil des Bundesgerichts 4A_611/2018 vom 5. Juni 2019 E. 3.3.4). Die Beklagte hat im Nachgang zum Unfallereignis aus eigenem Antrieb einen Spindelstopp nach jedem Bearbeitungsintervall programmiert, so dass das Kreissägeblatt nach jedem Bearbeitungsintervall stillsteht.