1. Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens ist die Frage, ob der Beklagten im Zusammenhang mit dem Unfallereignis vom 10. August 2018 eine Verletzung ihrer arbeitsrechtlichen Fürsorgepflichten zum Vorwurf gemacht werden kann und sie dem Kläger deshalb für den ihm daraus erwachsenen Schaden ersatzpflichtig ist.