2.7. Das Bezirksgericht Zofingen, Arbeitsgericht, erkannte mit Urteil vom 6. Dezember 2022: 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte für den dem Kläger aus dem Arbeitsunfall vom 10. August 2018 entstandenen Schaden vollumfänglich haftet. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 3. 3.1. Gegen diesen Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 7. März 2023 Berufung und beantragte: 1. Der Entscheid des Arbeitsgerichts Zofingen vom 6.12.2022 sei aufzuheben. 2. Die Klage sei abzuweisen.