2. 2.1. Mit Klage vom 13. Januar 2022 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Zofingen, Arbeitsgericht, folgende Rechtsbegehren: 1. Die Beklagte sei zu verurteilen, dem Kläger den aus dem Unfallereignis vom 10. August 2018 erlittenen Haushaltsschaden ab Unfalldatum bis zum 31. Mai 2019 in der Höhe von CHF 29'400.00, zuzüglich Zins von 5 % ab mittlerem Verfall, zu bezahlen. 2. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass diese Klage sowohl in zeitlicher wie auch in sachlicher Hinsicht beschränkt ist und weitere Forderungen aus dem Unfallereignis vom 10. August 2018 ausdrücklich vorbehalten bleiben.