1. Der Kläger war vom 12. Dezember 2011 bis zum 31. Oktober 2020 bei der Beklagten als Produktionsmitarbeiter angestellt, wobei er jeweils mehrere Wochen pro Jahr Rohlinge an der CNC-Fräsmaschine bearbeitete. Am 10. August 2018 geriet der Kläger mit dem Handschuh seiner rechten Hand in den Fräsbereich der laufenden CNC-Fräsmaschine, wodurch er von der Fräse erfasst wurde und sich massive Verletzungen an der rechten Hand zuzog. Seither ist der Kläger zu 100 % arbeitsunfähig. Strittig ist, ob die Beklagte im Zusammenhang mit dem Betrieb der fraglichen Maschine eine Sorgfaltspflicht verletzt hat und dem Kläger deshalb Schadenersatz schuldet.