auf Kosten des Beklagten zu berechtigen, für den Fall das der Beklagte der Verpflichtung auf Baumfällung innert 45 Tagen nicht Folge leiste (vorinstanzliches Urteil E. 5.2). Aus denselben Gründen rechtfertige es sich, den Beklagten zur Leistung eines Kostenvorschusses an die Kläger auf deren Verlangen hin nach Vorlage der Offerten von Fr. 5'000.00 akonto oder den tieferen Betrag gemäss Offerte zu verpflichten (vorinstanzliches Urteil E. 5.3).