1.6. Mit Urteil vom 18. Februar 2022 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Rheinfelden: 1. Der Beklagte wird verpflichtet, die Schwarzföhre auf seinem Grundstück (Grundbuch Grundstück Nr. […]) am X-weg, Q._____, 45 Tage nach Rechtskraft des Urteils zu fällen. -3- 2. Kommt der Beklagte der Anordnung gemäss Dispositiv Ziff. 1. vorstehend nicht innert der angesetzten Frist nach, wird dem Beklagten eine Ordnungsbusse von Fr. 5'000.– angedroht.