1.3. Mit Replik vom 16. Juli 2020 und Duplik vom 30. November 2020 hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest. 1.4. Am 18. November 2021 wurde ein Augenschein auf den Grundstücken der Parteien und im Anschluss die vorinstanzliche Hauptverhandlung zusammen mit dem Verfahren VZ.2018.57 durchgeführt. Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung wurden die Parteien sowie der Zeuge D._____ befragt. Die Parteien führten Vergleichsgespräche und erzielten eine Teileinigung hinsichtlich sämtlicher Bäume und Sträucher ausser der Schwarzföhre. 1.5. Die Parteien reichten am 22. Dezember 2021 bzw. 14. Januar 2021 ihre schriftlichen Schlussvorträge ein.