5. 5.1. Das Gesuch der Klägerin um unentgeltliche Rechtspflege im Berufungsverfahren wird gutgeheissen und Dr. iur. Andreas Edelmann, Rechtsanwalt, Bad Zurzach, zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. 5.2. Das Gesuch des Beklagten um unentgeltliche Rechtspflege im Berufungsverfahren wird gutgeheissen und lic. iur. Jakob Frauenfelder, Rechtsanwalt, Zürich, zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)