5.2. Es wird festgestellt, dass mit dem oben festgesetzten Unterhaltsbeitrag der gebührende Unterhalt von A. nicht gedeckt ist. Zur Deckung des gebührenden Unterhalts fehlen folgende Beträge: - Fr. 13.00 von Januar 2022 bis Juli 2022 (davon Fr. 0.00 Betreuungsunterhalt) - Fr. 570.00 ab August 2022 bis Februar 2023 (davon Fr. 0.00 Betreuungsunterhalt)