Berufungsbeilage 4). Gestützt auf diese Gutachten hat die IV-Stelle der SVA Q. dem Beklagten im Sinne einer beruflichen Eingliederungsmassnahme Kostengutsprache für die Übernahme der Kosten einer erstmaligen beruflichen Ausbildung i.S.v. Art. 16 IVG erteilt und dem Beklagten zwecks Lehrstellensuche eine IV-Berufsberaterin zur Seite gestellt (Berufungsbeilage 6). Gemäss Angaben des Beklagten und dessen derzeit ambulant behandelnden Psychiaterin, welche dem Beklagten eine teilweise Arbeitsfähigkeit attestiert, soll die Berufslehre des Beklagten im Sommer 2023 beginnen (Berufung S. 8, Berufungsbeilage 8).