, eingereicht mit Berufungsbeilage 3). Mit neuropsychologischem Gutachten vom 31. Januar 2022 wurde beim Beklagten zusätzlich […] diagnostiziert und aufgrund dieser Diagnose von einer aus rein neuropsychologischer Sicht 10 bis 30%-igen Arbeitsunfähigkeit des Beklagten ausgegangen (neuropsychologisches Gutachten vom 31. Januar 2022 S. 26 f., eingereicht mit - 16 -