Da der Beklagte auf eine gut angepasste berufliche Tätigkeit angewiesen sei und es ihm kaum möglich sein werde, eine solche Tätigkeit ohne Unterstützung zu finden, wird mit Gutachten eine Einleitung einer beruflichen Massnahme als angezeigt erachtet. Aus Krankheitsgründen sei es dem Beklagten gemäss Gutachten sodann nicht möglich gewesen, einen regulären Lehrabschluss zu machen, weswegen auch eine Unterstützung in einer beruflichen Grundausbildung zu prüfen sei (psychiatrisches Gutachten vom 15. Januar 2022 S. 50 und 55 ff., eingereicht mit Berufungsbeilage 3).