Entsprechende anlässlich der Verhandlung vom 24. Oktober 2022 in Aussicht gestellte Unterlagen seien nicht eingereicht worden. Mangels Betreuungspflichten sowie aufgrund des Umstandes, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestünden – Gegenteiliges sei zumindest nicht erstellt – sei vom Beklagten ein Vollzeitpensum zu erwarten. Gemäss statistischem Lohnrechner 2018 des Bundesamtes für Statistik erziele ein Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Sektor der Herstellung von Metallerzeugnissen einen monatlichen Bruttolohn (Median) von Fr. 4'019.00. Unter Berücksichtigung von Sozialabgaben von rund 12.9% resultiere ein - 12 -