5. Der Berufungsbeklagten sei für das Berufungsverfahren die unentgeltliche -7- Rechtspflege zu gewähren und es sei ihr der unterzeichnende Rechtsanwalt als unentgeltlicher Rechtsbeistand beizugeben." 4.4. Mit Eingabe vom 19. Mai 2023 (Postaufgabe) reichte der Beklagte eine von ihm und im Namen der Klägerin durch die Kindsmutter unterzeichnete Vereinbarung mit folgendem Wortlaut ein: " 1. Der Kindsvater ist ab Unterzeichnung dieser Vereinbarung berechtigt, das Kind alle 14 Tage für 1 Stunde zu besuchen, dies unter Anwesenheit der Kindsmutter.