- Fr. 13.00 von Januar 2022 bis Juli 2022 (davon Fr. 0.00 Betreuungsunterhalt) - Fr. 570.00 ab August 2022 bis Februar 2023 (davon Fr. 0.00 Betreuungsunterhalt) 5.3. Ausserordentliche Kinderkosten (wie z.B. Zahnkorrekturen, Sehhilfen, schulische Förderungsmassnahmen etc.), sind, soweit diese nicht durch Versicherungsleistungen oder anderswie gedeckt sind, von den Eltern nach vorgängiger Absprache je zur Hälfte zu übernehmen. Kommt keine Einigung zustande, so trägt der veranlassende Elternteil die entsprechende Ausgabe einstweilen allein; die gerichtliche Geltendmachung der Kostenbeteiligung bleibt vorbehalten.