3.3. Am 24. Oktober 2022 fand vor dem Präsidium des Familiengerichts Brugg die Hauptverhandlung statt, an welcher die Kindsmutter und gesetzliche Vertreterin der Klägerin sowie der Beklagte befragt wurden und den Parteien Gelegenheit zu Ergänzungsfragen sowie zur Stellungnahme zum Beweisergebnis eingeräumt wurde. 3.4. Mit Entscheid vom 22. November 2022 erkannte das Präsidium des Familiengerichts Brugg unter anderem: " 1. Die elterliche Sorge über A., geb. tt.mm. 2021, wird der Mutter zugeteilt. […] 4. 4.1. Auf eine Regelung des Besuchsrechts wird verzichtet.