3. 3.1. Mit (verbesserter) Klage vom 2. bzw. 15 April 2022 (je Postaufgabe) beantragte die Kindsmutter im Namen der Klägerin beim Präsidium des Familiengerichts Brugg (VF.2022.6): " […] - Das alleinige Sorgerecht, Obhut- und Bestimmungsrecht für A.. […] -3- - Eine Regelung der künftigen Unterhaltsbeiträge von B. gemäss Beweisergebnis, mindestens Fr. 350.00." 3.2. Der Beklagte erstattete innert Frist keine Klageantwort.