109 Abs. 1 BV schliesse eine Einschränkung des Kündigungs- und Preisschutzes auf bestimmte Kategorien von Mietobjekten aus. Entgegen der Vorinstanz verfüge der Bürocontainer über alles, was es zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit brauche. Auch Fahrnisbauten könnten, je nach Beschaffenheit und Art der Nutzung, als Räume qualifiziert werden. Dies sei in Bezug auf den Bürocontainer zu bejahen, und weil sich die berufliche Tätigkeit grösstenteils in diesem abspiele, habe -6-