1. Das Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg vom 26. Juni 2023 wird aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Sachverhalts hinsichtlich des Kindesunterhalts und neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die obergerichtliche Entscheidgebühr wird auf Fr. 1'500.00 festgesetzt und ist von der Vorinstanz entsprechend dem Ausgang des Verfahrens vor Vorinstanz zu verlegen. 3. 3.1. Der Klägerin 1 wird für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und Rechtsanwalt Philip Schneiter zu ihrem unentgeltlichen Rechtsbeistand bestellt.