Beklagter: Fr. 4'761.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen) A._____: Fr. 200.00 (Kinderzulage) - 40 - 2.2. Im Übrigen wird die Anschlussberufung des Beklagten abgewiesen. 3. Dem Beklagten wird für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und Rechtsanwalt lic. iur. Michele Santucci, W._____, zum unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt.