2. 2.1. In teilweiser Gutheissung der Anschlussberufung des Beklagten sowie von Amtes wegen werden die Dispositiv-Ziffern 3, 4, 5 und 7 des Entscheids - 39 - des Gerichtspräsidiums Aarau vom 4. April 2023 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 3. A._____ wird unter die Obhut des Beklagten gestellt. 4. Die Kindsmutter wird berechtigt erklärt, A._____ jedes zweite Wochenende von Freitagabend, 17:00 Uhr, bis Sonntagabend, 18:00 Uhr, zu sich auf Besuch zu nehmen.