9. Verfahrenskosten Die Kindsmutter unterliegt mit ihrer Berufung vollständig, während der Beklagte mit seiner Anschlussberufung hinsichtlich Obhut und persönlichem Verkehr vollständig und hinsichtlich der von ihm für die Zukunft beantragten Unterhaltsbeiträge zu rund drei Vierteln obsiegt. Die Klägerin hat sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligt.