Dem nun vom Beklagten mit Eingabe vom 8. Mai 2024 als Beilage 9 ins Recht gelegten Geschäftsabschluss lässt sich demgegenüber entnehmen, dass die für das zweite Geschäftsjahr erwarteten Einnahmen von (monatlich) Fr. 18'000.00 mit Fr. 175'868.00 (in den zehn Monaten März bis und mit Dezember 2023) praktisch schon im ersten (verkürzten) Geschäftsjahr erreicht wurden. Bereits der Personalaufwand (inkl. Sozialleistungen) von Fr. 94'668.80 (bzw. Fr. 9'465.00 pro Monat) lag dabei aber etwas über den Erwartungen. Vor allem aber wurde der übrige Geschäftsaufwand mit über Fr. 38'000.00 (= Fr. 132'888.34 ./. Fr. 94'668.80) bzw. Fr. 3'800.00 pro Monat deutlich übertroffen.