davon seien Fr. 8'000.00 bis Fr. 9'000.00 Lohnkosten und als "weitere Spesen" Fr. 630.00 für die Miete sowie Fr. 1'000.00 für Serviceprodukte abzuziehen, der Rest (somit Fr. 7'370.00 bis Fr. 8'730.00 [Fr. 18'000.00 ./. Fr. 8'000.00/9'000.00 ./. Fr. 630.00 ./. Fr. 1'000.00]) sei der Nettogewinn (act. 84). Dem nun vom Beklagten mit Eingabe vom 8. Mai 2024 als Beilage 9 ins Recht gelegten Geschäftsabschluss lässt sich demgegenüber entnehmen, dass die für das zweite Geschäftsjahr erwarteten Einnahmen von (monatlich) Fr. 18'000.00 mit Fr. 175'868.00 (in den zehn Monaten März bis und mit Dezember 2023) praktisch schon im ersten (verkürzten) Geschäftsjahr erreicht wurden.