Die Kindsmutter hat mit Anschlussberufungsantwort einen vom 1. Februar 2024 datierten Arbeitsvertrag mit der D._____ AG eingereicht, wonach sie seit besagtem Datum für diese jeden Montag, Mittag und Freitag je zwei Stunden arbeitet und dafür einen Monatslohn von "netto" (recte wohl brutto) Fr. 800.00 erhält (Anschlussberufungsantwortbeilage 1). Es ist nicht klar, was die Kindsmutter daraus ableiten will.