Nach Gesagtem ist die Phase 1 gemäss angefochtenem Entscheid (vgl. E. 8.1.1 hiervor) wie folgt zu unterteilen: Phase 1a: 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2024 Phase 1b: 1. Juli 2024 bis Eröffnung des vorliegenden Berufungsentscheids (neu: Bezug eigener Wohnung der Kindsmutter) Phase 1c: ab Eröffnung des vorliegenden Berufungsentscheids bis 31. Dezember 2024 (neu: Alleinobhut des Beklagten) Phase 1d: ab 1. Januar 2025 (neu: Vollzeiterwerbspensum der Kindsmutter) - 27 -