6.3.4. Nachdem eine mit der Kontinuität der familiären Verhältnisse verbundene Stabilität bei beiden Elternteilen in etwa gleich zu bewerten ist, muss sich als ausschlaggebend erweisen, welcher Elternteil der Klägerin zukünftig mutmasslich mehr Stabilität zu gewährleisten vermag. So handelt es sich beim Obhutsentscheid letztlich auch um einen zukunftsgerichteten Entscheid (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 5A_888/2016 vom 20. April 2018 E. 3.3.2).