Während erstere noch stärker personenorientiert sind, werden bei älteren Kindern zunehmend die Wohn- und Schulumgebung sowie der sich ausbildende Freundeskreis wichtig (BGE 142 III 481 E. 2.7). Die Möglichkeit der Eltern, die Kinder persönlich zu betreuen, spielt hauptsächlich dann eine Rolle, wenn ein Elternteil auch in den Randzeiten (morgens, abends und an den Wochenenden) nicht bzw. kaum zur Verfügung stünde oder wenn spezifische Bedürfnisse eines Kindes eine persönliche Betreuung notwendig erscheinen lassen; ansonsten ist von der - 18 -