Nach der Erziehungsfähigkeit der Eltern sind die Möglichkeiten der Eltern zur persönlichen Betreuung sowie die für eine harmonische Entfaltung notwendige Stabilität der örtlichen und familiären Verhältnisse zu prüfen. Hinsichtlich dieser beiden Kriterien ist grundsätzlich zwischen kleinen und älteren Kindern zu unterscheiden. Während erstere noch stärker personenorientiert sind, werden bei älteren Kindern zunehmend die Wohn- und Schulumgebung sowie der sich ausbildende Freundeskreis wichtig (BGE 142 III 481 E. 2.7).